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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regionaltreff Chemnitz

Datum und Uhrzeit
31.03.2015 (15:00 Uhr)
Ende
31.03.2015 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine
Ort

FBAB Fort- und Berufsbildungsakademie GmbH Brand-Erbisdorf
Berthelsdorfer Straße 6, 09618 Brand-Erbisdorf

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. RD Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (angefragt): Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte 2015/16, aktueller Arbeitsmarktmonitor
  2. Ergänzend vorgestellt: aktuelle Studie „ Arbeitsmarkt 2030“ von November 2014 im Auftrag des BMAS, Konsequenzen für Sachsen
  3. Regionalkonferenz Leipzig des EFAS – Evang. Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. vom 25.03.2015
  4. Aktueller Stand ESF, „JobPerspektive Sachsen“
  5. Aktueller Stand Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Aus-u. Weiterbildung nach SGB II und III
  6. Aktueller Stand Novelle Gesetz Schulen in freier Trägerschaft

 

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