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Aktuelles

Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12.01.2022

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 12.01.2022
Aktuelles >>

Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.

Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.

Die Medieninformation des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.01.2022 können Sie hier nachlesen.

Zuletzt geändert am: 12.01.2022 um 17:11

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Seminar Rechtliche Aspekte bei Ausbildungsverträgen

Datum und Uhrzeit
07.12.2017 (09:00 Uhr)
Ende
07.12.2017 (16:30 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH
Gutenbergstraße 6
01307 Dresden
Telefon: 0351 4445 758 | Internet: www.sbg-dresden.de

Schwerpunkt

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  • Vertragsabschluss im elektronischen
  • Geschäftsverkehr
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2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3. Unwirksamkeit von Verträgen und Leistungsstörungen

  • Unwirksamkeit von Verträgen
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