Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12.01.2022 |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 12.01.2022 |
Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.
Die Medieninformation des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.01.2022 können Sie hier nachlesen.
Zuletzt geändert am: 12.01.2022 um 17:11
Zurück zur ÜbersichtZiel des Seminars: Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden
Zielgruppe: alle Mitarbeiter bei Bildungsdienstleistern, die in ihrer täglichen Arbeit Absprachen mit Fremddozenten treffen
Ort: Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, 01307 Dresden, Gutenbergstraße 6
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