Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12.01.2022 |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 12.01.2022 |
Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.
Die Medieninformation des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 12.01.2022 können Sie hier nachlesen.
Zuletzt geändert am: 12.01.2022 um 17:11
Zurück zur ÜbersichtOrt: Donner + Kern gGmbH, Berliner Straße 11, 01067 Dresden
Themen:
1. Aktuelle Informationen zu Entwicklungen im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus - wohin geht die Reise in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
Gesprächspartner: Ralf Berger, Direktor Landesamt für Schule und Bildung
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes und Erfahrungsaustausch