Aktuelle Informationen zum Bundesprogramm Bildungsprämie |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 09.07.2020 |
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 8. Juli 2020 in seiner Info-Mail zur Bildungsprämie (Ausgabe 27) aktuelle Informationen zum Programm und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit geliefert.
1. Corona-bedingte Verfahrensänderungen
Beratungsverfahren auf Distanz ermöglicht eine telefonische Beratung und das elektronische bzw. postalische Übersenden der notwendigen Unterlagen. Aktuell relevante Regelungen zur Vergabe und Nutzung der Bildungsprämie sowie Verfahrensänderungen finden Sie hier.
2. Gutscheinumtausch
Diese Möglichkeit besteht, wenn ein Gutschein, ausgestellt ab dem 1. Oktober 2019, nicht innerhalb der 6-Monats-Frist genutzt werden kann, weil die geplante Weiterbildung Corona-bedingt ganz ausfallen muss und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Informationen dazu finden sie hier.
3. Verschiebung von Weiterbildungsmaßnahmen
Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme Corona-bedingt ausfällt, der Kurs aber zu einem späteren Zeitpunkt durch den gleichen Anbieter nachgeholt wird oder die Teilnehmer einen späteren Kurs besuchen können, kann ein bereits ausgestellter Prämiengutschein weiterhin eingesetzt werden. Dies gilt auch, wenn der Beginn des nächsten Kurses nach dem Ablauf der Gültigkeitsfrist des Gutscheins liegt. Der Anbieter gibt dann bei der Abrechnung den Termin – Beginn und Ende – des ursprünglich geplanten Kurses an. In einem Begleitschreiben zur Abrechnung des Gutscheins benennen die Anbieter den Grund der Verschiebung und belegen mit der ursprünglichen Anmeldung die Buchung innerhalb der Gültigkeitsfrist.
4. Fernlehrgänge
Bei Online- oder Fernkurse, die von einer Dozentin/einem Dozenten oder einer Tutorin/einem Tutor betreut werden und die nicht nur aus Selbstlernmedien bestehen, kann der Prämiengutschein angenommen werden. Dazu gehören z.B. Weiterbildungen, die Wissen z.B. in „virtuellen Klassenräumen“ vermitteln. Grundsätzlich unterstützt die Bildungsprämie alleine Online-Weiterbildungen, die von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) anerkannt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch berufliche Weiterbildungen in Selbstlernzentren unterstützt. Informationen dazu finden Sie hier.
5. Öffentlichkeitsarbeit
Einen Überblick über alle verfügbaren Werbemittel zur Bildungsprämie und die Möglichkeit der kostenfreien Online-Bestellung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf www.bildungspraemie.info
Zuletzt geändert am: 09.07.2020 um 13:23
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