Aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 13.01.2022 |
In Ergänzung zur am 12.01.2022 veröffentlichten Lesefassung wurde soeben die vorerst bis 06.02.2022 gültige Verordnung veröffentlicht, die Sie hier nachlesen können.
Wissentlich der aktuellen Situation und der noch immer nicht vollumfänglichen Wiederherstellung einer normalen Lage sehen wir uns als Verband dennoch bestärkt in unserem sehr langen und stetigen Kontakt mit der Sächsischen Staatsregierung in einigen Punkte Gehör gefunden zu haben. So ist nun endlich im § 15 Absatz (4) der Begriff "staatlichen" entfallen und damit sind auch die privaten Bildungsdienstleister einbezogen.
Beachten Sie auch die dort niedergeschriebene Festlegung:
"Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise gegenüber dem Betreiber und zur Kontakterfassung."
Ihre weiteren Fragen nimmt auch zukünftig Ihre Landesgeschäftsstelle gern entgegen.
Zuletzt geändert am: 13.01.2022 um 15:11
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