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Alternative Maßnahmedurchführung: Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 29.07.2021
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Zum 31.07.2021 endet die Ausnahmeregelung für die Zulassung von Cloud-basierten Lösungen für Unterricht in alternativer Form durch die Bundesagentur für Arbeit (vgl. FAQ Punkt I.12).

Ab 01.08.2021 gelten demnach wieder die gültigen Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe FAQ Punkt III.3). Die Ausnahmeregelung setzte mit Hinblick auf das aktuelle Urteil des EuGH (Schrems II) voraus, dass die jeweilige Cloud-Lösung nicht in Verbindung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt wird, was auch durch eine Anonymisierung der Daten sichergestellt werden kann. Nach dem „Schrems-II-Urteil“ ist nämlich die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Staaten untersagt, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren.

Kontakt für Rückfragen:

Stabsstelle Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit: Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de

Als Verband machen wir uns dafür stark, dass insbesondere in Zeiten besonderer Herausforderungen der Bildungsauftrag unserer Mitglieder nicht durch bürokratische bzw. juristische Überregulierung beeinträchtigt wird. Kommen Sie diesbezüglich gern auf die Landesgeschäftsstelle zu.

Zuletzt geändert am: 29.07.2021 um 13:41

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Regionaltreffen Leipzig

Datum und Uhrzeit
11.09.2018 (15:00 Uhr)
Ende
11.09.2018 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort:   ASG - Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Leipzig

         Seehausener Straße 27

         04158 Leipzig

 

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

 

  1. Arbeitswelt im Wandel durch neue Technologien aus Sicht der Arbeitsagentur

Gesprächspartner: Gunter Friedel, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Leipzig

  1. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
  2. Erfahrungsaustausch und Gespräch

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