vsbi@vsbi.de 03529 / 59 86 997
Decoder von Tran, Zimo, D&H

Aktuelles

Alternative Maßnahmedurchführung: Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 29.07.2021
Aktuelles >>

Zum 31.07.2021 endet die Ausnahmeregelung für die Zulassung von Cloud-basierten Lösungen für Unterricht in alternativer Form durch die Bundesagentur für Arbeit (vgl. FAQ Punkt I.12).

Ab 01.08.2021 gelten demnach wieder die gültigen Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe FAQ Punkt III.3). Die Ausnahmeregelung setzte mit Hinblick auf das aktuelle Urteil des EuGH (Schrems II) voraus, dass die jeweilige Cloud-Lösung nicht in Verbindung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt wird, was auch durch eine Anonymisierung der Daten sichergestellt werden kann. Nach dem „Schrems-II-Urteil“ ist nämlich die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Staaten untersagt, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren.

Kontakt für Rückfragen:

Stabsstelle Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit: Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de

Als Verband machen wir uns dafür stark, dass insbesondere in Zeiten besonderer Herausforderungen der Bildungsauftrag unserer Mitglieder nicht durch bürokratische bzw. juristische Überregulierung beeinträchtigt wird. Kommen Sie diesbezüglich gern auf die Landesgeschäftsstelle zu.

Zuletzt geändert am: 29.07.2021 um 13:41

Zurück zur Übersicht

Besprechung SAENA Kompetenzzentren

Datum und Uhrzeit
25.04.2016 (10:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Bildungsinstitut PSCHERER gGmbH
Reichenbacher Str. 39
08485 Lengenfeld

Folgende Themen stehen im MIttelpunkt

  • Jahresbericht – Austausch zu thematischen Schwerpunkten 2015
  • Planung 2016 - Welche Themen sollen im Mittelpunkt stehen?

 

« Zurück

esf