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Alternative Maßnahmedurchführung: Hinweise zur Nutzung von Videokonferenzsystemen

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 29.07.2021
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Zum 31.07.2021 endet die Ausnahmeregelung für die Zulassung von Cloud-basierten Lösungen für Unterricht in alternativer Form durch die Bundesagentur für Arbeit (vgl. FAQ Punkt I.12).

Ab 01.08.2021 gelten demnach wieder die gültigen Regelungen in den Vergabeunterlagen (siehe FAQ Punkt III.3). Die Ausnahmeregelung setzte mit Hinblick auf das aktuelle Urteil des EuGH (Schrems II) voraus, dass die jeweilige Cloud-Lösung nicht in Verbindung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt wird, was auch durch eine Anonymisierung der Daten sichergestellt werden kann. Nach dem „Schrems-II-Urteil“ ist nämlich die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Staaten untersagt, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantieren.

Kontakt für Rückfragen:

Stabsstelle Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit: Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de

Als Verband machen wir uns dafür stark, dass insbesondere in Zeiten besonderer Herausforderungen der Bildungsauftrag unserer Mitglieder nicht durch bürokratische bzw. juristische Überregulierung beeinträchtigt wird. Kommen Sie diesbezüglich gern auf die Landesgeschäftsstelle zu.

Zuletzt geändert am: 29.07.2021 um 13:41

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
28.05.2019 (15:00 Uhr)
Ende
28.05.2019 (17:00 Uhr)
Referent
Herr Dr. Steffen Kersten, TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik
Kategorie
Termine

Ort:
Berufsförderungswerk Bau Sachsen e.V.
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden

Themen:

1. Aktuelle Trends in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie daraus resultierende Erfordernisse für die privaten Bildungsdienstleister

2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

Ihre Fragen zur Thematik an: regio-dresden[at]vsbi.de

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