Arbeit-von-morgen-Gesetz ist in Kraft getreten |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.06.2020 |
Am 28.05.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24 das unter dem Kurztitel "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bekannte „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020“ veröffentlicht. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Das Gesetz schafft u.a. diese Neuerungen:
Zuletzt geändert am: 02.07.2020 um 07:57
Zurück zur ÜbersichtThema: Arbeitswelten der Zukunft - Substituierbarkeitspotenzial und Kernkompetenzen 4.0.
Gesprächspartner: Herr Uwe Krumpholz, Bereichsleiter Agentur für Arbeit Chemnitz und Frau Daniela Wagenknecht, FbW - Koordinatorin Agentur für Arbeit Chemnitz
Ort: future Training & Consulting GmbH, Annaberger Straße 73 in 09111 Chemnitz
Um Anmeldung unter vsbi@vsbi.de wird gebeten.