Arbeit-von-morgen-Gesetz ist in Kraft getreten |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.06.2020 |
Am 28.05.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24 das unter dem Kurztitel "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bekannte „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020“ veröffentlicht. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Das Gesetz schafft u.a. diese Neuerungen:
Zuletzt geändert am: 02.07.2020 um 07:57
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Die Zukunft sicher vorhersagen, das kann niemand. Aber ohne Zweifel sind wir gut beraten, wenn wir uns den Fragen nach künftigen Herausforderungen stellen. Müssen wir die Verbandsstruktur aktualisieren? Welche inhaltlichen und organisatorischen Weichen sind zu stellen? Auf welche Kernaufgaben sollten wir uns konzentrieren, um auch in den nächsten Jahrzehnten gemeinsam stark zu sein für die Belange der privaten Bildungsdienstleister?