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Aktuelles

Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die  Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.

Damit sind laut IHK Chemnitz Verbundlehrgänge, ÜLU/übA, Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss sowie Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Teilnehmende zweimal in der Woche getestet werden.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27

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Dresden - Schulung Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Was Unternehmen wissen müssen

Datum und Uhrzeit
04.03.2020 (14:00 Uhr)
Ende
04.03.2020 (17:00 Uhr)
Referent
IQ-Netzwerk
Kategorie
Termine

Inhalte der Schulung:
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• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen

Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden

Kontakt und Anmeldung:

Anke Heinrich

Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050

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