Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
Zurück zur ÜbersichtDas vom BMBF geförderte und vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung koordinierte Projekt GRETA hat in den letzten drei Jahren „Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens für die Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung“ geschaffen. Ziel ist es, damit die Professionalisierung zu erhöhen und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Detaillierte Projektergebnisse finden Sie auch auf der Homepage des DIE.
Das DIE und die Trägergruppe des Projektes bietet in Kooperation mit dem VSBI am 08. Mai 2018 im Dresdner Workshop die Gelegenheit, die in GRETA entwickelten Verfahren und Produkte näher kennenzulernen und darüber zu diskutieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet im Campus der Akademie für Wirtschaft und Verwaltung statt.