Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
Zurück zur ÜbersichtSie erhalten Einblick in die Instrumente „GRETA-Reflexionsbogen“ und „PortfolioPlus“ zur Reflexion und Anerkennung der eigenen Kompetenzen und können diese im Anschluss direkt nutzen. Zudem werden Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung für digitales Lehren und Lernen aufgezeigt und es gibt Raum für Austausch zu aktuellen Kompetenzanforderungen – gerade auch in Bezug auf Digitalkompetenzen.
Dieses Webseminar der VHS Troisdorf/Niederkassel und des DIE Bonn ist kostenlos.
Anmeldung: greta@die-bonn.de