Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
Zurück zur ÜbersichtOrt:
ASG - Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Leipzig
Bildungsstätte Schkeuditz
Industriestr. 34
04435 Schkeuditz
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Vorstellung eines Kurs- und Verwaltungsportales (CRM und ERP- Portal für Bildungsdienstleister und Schulen) QualliLife
Gesprächspartner: Herr Meyer, Nistech GmbH
2. Vorstellung einer webbasierten und anpassbaren Lösung zur Evaluation von Bildungsleistungen im laufenden Schulungsbetrieb
Gesprächspartner: Herr Brückner, Froschdesignstudio
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
4. Erfahrungsaustausch und Gespräch