Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
Zurück zur ÜbersichtOrt: Donner + Kern gGmbH, Berliner Straße 11, 01067 Dresden
Themen:
1. Aktuelle Informationen zu Entwicklungen im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus - wohin geht die Reise in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
Gesprächspartner: Ralf Berger, Direktor Landesamt für Schule und Bildung
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes und Erfahrungsaustausch