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Aktuelles

Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die  Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.

Damit sind laut IHK Chemnitz Verbundlehrgänge, ÜLU/übA, Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss sowie Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Teilnehmende zweimal in der Woche getestet werden.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
29.05.2018 (15:00 Uhr)
Ende
29.05.2018 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort: AWV Dresden, Güntzstraße 1, 01069 Dresden

Themen:

1. Das Wirken der Wirtschaftsförderung Sachen GmbH (WFS) und ihre außenwirtschaftliche Arbeit

    Gesprächspartner: Herr Dr. Thomas Richter, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH

2. Die Tätigkeit der LAG SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen – Ergebnisse, Hinweise und Empfehlungen an die privaten Bildungsdienstleister

    Gesprächspartner: Herr Tim Börnert, LAG SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen

3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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