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Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die  Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.

Damit sind laut IHK Chemnitz Verbundlehrgänge, ÜLU/übA, Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss sowie Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Teilnehmende zweimal in der Woche getestet werden.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27

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Arbeitsgruppe Berufsförderung benachteiligter und behinderter Menschen

Datum und Uhrzeit
29.06.2016 (10:30 Uhr)
Ende
29.06.2016 (14:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Eckert-Schulen
Gewerbering 51in 09456 Annaberg-Buchholz

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Berufliche Rehabilitation: Vorstellung einer laufenden Maßnahme des Gastgebers
  2. Bericht über die Tagung der deutschen Rentenversicherung Bund vom 16.06.2016 in München „Einführung der Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation“
  3. Führung des Gastgebers durch den Standort
  4. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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