Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27
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Donner + Kern gGmbH
Berliner Straße 11
01067 Dresden
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen - einschließlich der Wahlprogramme - zum Stand, zur Entwicklung und Zukunft in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
Gesprächspartner:
Herr Lothar Bienst, Bildungspolitischer Sprecher der CDU im Sächsischen Landtag
Frau Sabine Friedel, Bildungspolitische Sprecherin der SPD im Sächsischen Landtag
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI