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Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die  Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.

Damit sind laut IHK Chemnitz Verbundlehrgänge, ÜLU/übA, Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss sowie Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Teilnehmende zweimal in der Woche getestet werden.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27

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