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Bildungspolitische Sprecher im engen Austausch mit dem VSBI

Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 28.03.2023
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Am Dienstag, den 28.03.2023 von 15:00 bis ca. 17:00 Uhr, begrüßten wir die bildungspolitischen Sprecher/in, Frau Sabine Friedel (SPD), Frau Christin Melcher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Herrn Holger Gasse (CDU) bei uns zu einer Podiumsdiskussion. Neben Informationen zu aktuellen bildungspolitischen Inhalten, Entwicklungstendenzen und zukünftigen Vorhaben in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen standen sie bereitwillig Rede und Antwort. Dank der vielen konkreten Fragen seitens unserer Mitglieder gab es Einiges zu besprechen. Dreh- und Angelpunkt war der Koalitionsvertrag und die darin gesteckten Ziele und damit verbundenen Erwartungen.

 

 

Auszüge der Themen:

Ausführlich haben wir uns zum Thema Ausbildung zum Erzieher/in ausgetauscht, unter anderem zum geplanten Angebot einer nur dreijährigen praxisorientierten Ausbildung. Unsererseits wurden hier Bedenken im Bezug auf das Qualitätsniveau nach dem Abschluss und die zusätzlichen Herausforderungen für die Schüler hingewiesen. Auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, in denen einige Mitglieder ansässig sind, flossen hier ein.      

Das Thema Auszubildendenwerke wurde angesprochen. Derzeit gibt es dort wenig Fortschritt. Vergleichbar mit den Studentenwerken , müssten gleiche Bedingungen und Pflichten gelten. Die Frage ist zu klären, wie man Auszubildende oder ggf. deren Vertragspartner verpflichten kann.

Der Druck des Fachkräftemangels wird sich nach und nach positiv auf die Anerkennung ausländischer Abschlüsse auswirken, bürokratische Hürden werden sich verringern.

Im Gespräch hat sich herausgestellt, dass es im Bezug auf die Finanzierung von einigen Abschlusszertifikaten bei Sprachkursen noch Unklarheiten gibt. Konkret geht es z.B. um die Abschlusszertifikate ukrainischer Lehrer. Da diese derzeit noch kein Zertifikat erhalten haben, unterrichten sie nur ukrainische Kinder, könnten aber schon beim generellen Lehrermangel unterstützen. Die Finanzierung soll nicht über das BAMF erfolgen, sondern aus Landesmitteln. Dies ist aber noch nicht abgeschlossen.

Die in Sachsen tätigen Arbeitsmarktmentoren machen nachweislich Ihre Arbeit sehr gut, jedoch sind es zu wenige, um den derzeitigen Bedarf schnell zu bearbeiten.

Die Berücksichtigung aller privater Bildungsdienstleister im Sächsischen Weiterbildungsgesetz ist derzeit noch nicht real. Im § 2 Absatz 4 ist ausdrücklich die berufliche Weiterbildung verankert. Als Träger sind GmbHs aber ausgeschlossen. Hierzu wird es zeitnah keine Novellierung geben. Aber man kennt die Problematik und wird in Zukunft das Ganze in einer gemeinsamen „Weiterbildungsstrategie“ zusammenführen, gleichstellen,  und damit alle Akteure berücksichtigen.

Im Bezug auf das Auslaufen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ wurde auf das Startchancen-Programm des BMBF verwiesen, welches wohl zum Schuljahr 2024/2025 startet.        

Beim oft gewünschten Thema „Bildungsurlaub“ für den Freistaat Sachsen ist derzeit keine Veränderung vorgesehen. Dies ist zumindest die Meinung der CDU-Fraktion. Man sollte es dem Arbeitgeber überlassen. Generell ist hier auch der Aspekt nicht ganz unwichtig, dass es in anderen Bundesländern auch Einschränkungen gibt. In Brandenburg zum Beispiel kann die Freistellung formal auch abgelehnt werden, sobald die Gesamtzahl der Arbeitstage, die im laufenden Kalenderjahr für Zwecke der Freistellung nach diesem Gesetz in Anspruch genommen worden sind, das Zweieinhalbfache, in Betrieben mit in der Regel nicht mehr als zwanzig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Zahl der Beschäftigten erreicht hat.

Beim Qualifizierungschancengesetz haben wir ebenfalls auf die Zusammensetzung der Sächsischen Wirtschaft hingewiesen. Auch wenn man bereits die Mindeststundenzahl für eine Weiterbildungsmaßnahme von 161 auf 121 reduziert hat, sind das dennoch drei Wochen, die ein Arbeitgeber freistellen müsste. Der Anteil der Kleinst- und Kleinunternehmen liegt bei 95% im Freistaat Sachsen. Für diese ist es eine große Herausforderung den Mitarbeiter oder sich selbst freizustellen, damit Aufträge zu schieben, abzulehnen oder Ersatzpersonal zu finden.

Es war ein sehr konstruktiver Austausch. Wir konnten wichtige Erkenntnisse über den Stand einiger Projekte / Themen und den hier getroffenen Entscheidungen erlangen und hatten die Möglichkeit auf einige konkrete Schwachstellen in den Überlegungen und den derzeitigen Ausführungen hinweisen. Wir verfolgen und beteiligen uns an der weiteren Entwicklung und freuen uns schon auf die nächste Gesprächsrunde.

Zuletzt geändert am: 31.03.2023 um 08:39

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