Bund beschließt Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 07.01.2021 |
Am 06.01.2021 hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung über die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie die entsprechenden Ausgaben nach § 447 SGB III beschlossen und an den Deutschen Bundestag sowie den Bundesrat übermittelt.
Die Weiterbildungsförderung durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter hat laut Bericht im Jahr 2019 zugelegt, insbesondere durch die Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach dem Qualifizierungschancengesetz . Bedingt durch Corona konnte der Trend in 2020 nicht fortgeführt werden. Die Qualifizierung von Beschäftigten während pandemiebedingter Ausfallzeiten (Quali-KuG) ist ein Ansatz der Bundesagentur für Arbeit zur Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung in den Unternehmen. Der VSBI steht zur Unterstützung dieses Konzeptes aktuell in Austausch mit der Regionaldirektion Sachsen, um gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen regionale Weiterbildungsverbünde ins Leben zu rufen.
Zuletzt geändert am: 07.01.2021 um 15:36
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