Bundesagentur für Arbeit |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 08.01.2019 |
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes wurden mit der Weisung 201812026 vom 20.12.2018 neue fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit Gültigkeit ab 01.01.2019 veröffentlicht.
Dabei wurden die fachlichen Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) an die geänderte Rechtslage zum 01.01.2019 angepasst. Weiterhin wurden bisherigen Fachlichen Weisungen zum Programm WeGebAU in die Förderung der beruflichen Weiterbildung eingegliedert.
Es erfolgte eine Zusammenfassung der fachlichen Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und zum Programm WeGebAU. Die bisherigen Weisungen zum Verfahren worden bei den jeweiligen Paragrafen eingegliedert.
Die Fassung vom 01.01.2019 enthält Änderungen zu:
FW 1 zu § 81:
Ergänzung des Absatzes 1 und 6 aufgrund der gesetzlichen Neuregelung.
FW zu § 82:
Neufassung unter teilweiser Einbeziehung der entsprechenden Regelungen aus dem zuletzt gültigen Programm WeGebAU.
Wichtige Änderungen wurden im Dokument farblich gekennzeichnet.
Die Weisung der BA haben wir im internen Bereich unserer Website für Sie bereitgestellt.
Zuletzt geändert am: 08.01.2019 um 07:01
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SBH Südost
Friederikenstraße 60
04279 Leipzig
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