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Corona: Bund gewährt Überbrückungshilfen für KMU

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 10.07.2020
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat in seiner Pressemitteilung vom 8. Juli 2020 bekannt gegeben, dass die Webseite des Bundes zum Thema „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ online gegangen ist. Anträge sind ab sofort möglich.

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung und zum Inhalt des mit rund 25 Milliarden Euro ausgestatteten Programms sowie einen Link zur Registrierung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.

Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, Selbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen mit entsprechenden Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen. Die Antragsstellung muss zwingend in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen und ist ab 10. Juli 2020 über das zentrale Online-Portal möglich. Der Antrag sowie die Unterlagen werden digital eingereicht und automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt, in Sachsen die Sächsische Aufbaubank (SAB). Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Unser Partner, der Unternehmerverband Sachsen, hat für Sie eine Übersicht zum Bundesprogramm erstellt.

Zuletzt geändert am: 10.07.2020 um 10:22

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