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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Regionaltreff Chemnitz

Datum und Uhrzeit
07.06.2016 (14:00 Uhr)
Ende
07.06.2016 (16:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Bildungsinstitut Pscherer gGmbh
Elsasser Straße 7 in 09120 Chemnitz

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Aktuelle Informationen zur ESF-Förderperiode 2014-2020 - Ergebnisse, Tendenzen - Hinweise und Empfehlungen an Bildungsdienstleister
    Gesprächspartnerin: Frau Ines Dietze, Abteilung ESF, Sächsische Aufbaubank
  2. Vorstellung des VSBI-Kooperationspartners Landesarbeitsgemeinschaft „Freie   Träger der Jugendsozialarbeit“ Sachsen e.V. – Möglichkeiten und Chancen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des VSBI
    Gesprächspartnerin: Frau Susann Böhme,Geschäftsführerin LAG JSA Sachsen e.V.
  3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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