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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Arbeitsgruppe Digitale Medien

Datum und Uhrzeit
17.10.2017 (14:00 Uhr)
Ende
17.10.2017 (16:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

  • Klaus-Peter Krause, Leiter der Arbeitsgruppe Digitale Medien und Leiter der Niederlassung Chemnitz future Training & Consulting:

Impulsreferat zum Thema „Arbeitswelt 4.0“

  • Martin Schmiedel, Projektleiter Online-Portale, Sandstein Neue Medien GmbH:

„bildungsmarkt-sachsen.de“ – was kann eine Weiterbildungsdatenbank leisten, welche Vorteile und Möglichkeiten ergeben sich für Anbieter und Nutzer

  • Diskussion und Meinungsaustausch zu gemeinsamen Zielen und Erwartungen

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