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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Dresdner VSBI-Regionaltreffen

Datum und Uhrzeit
25.09.2019 (15:00 Uhr)
Ende
25.09.2019 (17:00 Uhr)
Referent
Frau Ine Dippmann, 1. Vorsitzende Deutscher Journalisten-Verband, Landesverband Sachsen e.V.
Kategorie
Termine

Referentin / Gesprächspartnerin:
Frau Ine Dippmann, 1. Vorsitzende Deutscher Journalisten-Verband, Landesverband Sachsen e.V.

Thematik:
"So arbeiten Journalistinnen und Journalisten in Sachsen - Einblicke für private Bildungsdienstleister zum Nutzen ihrer Öffentlichkeitsarbeit"

Aktuelle Informationen

Ort:
SBG Dresden mbH, Aula

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