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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Datum und Uhrzeit
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Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

  1. Die neue VSBI-AG “Digitale Medien” stellt sich vor
    Gesprächspartner:  Herr Klaus-Peter Krause, Trainingscenterleiter future Training & Consulting GmbH Chemnitz
  2. Wohin geht die Reise - Stand, Entwicklung und Zukunft in der Bildungspolitik im Freistaat Sachsen
    Gesprächspartnerin: Frau Petra Zais, Bildungspolitische Sprecherin von B90/DIE GRÜNEN im Sächsischen LandtagAktuelle
  3. Informationen zur Arbeit des Verbandes 
    V: Frau Petra Riemann, Leiterin der Landesgeschäftsstelle

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