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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Tagung 'Weiterbildung Goes Digital'

Datum und Uhrzeit
27.11.2020 (10:00 Uhr)
Ende
27.11.2020 (16:00 Uhr)
Referent
PHW
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Termine

Das Team der Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Pädagogischen Hochschule (PH) Weingarten lädt zum Abschluss des Projektes „International Teaching“ zu dieser kostenfreien Tagung rund um das Thema Digitalisierung im Weiterbildungsbereich ein. Mehr Infos hier .

Anmeldung bis zum 13. November 2020

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