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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
28.05.2019 (15:00 Uhr)
Ende
28.05.2019 (17:00 Uhr)
Referent
Herr Dr. Steffen Kersten, TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik
Kategorie
Termine

Ort:
Berufsförderungswerk Bau Sachsen e.V.
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden

Themen:

1. Aktuelle Trends in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie daraus resultierende Erfordernisse für die privaten Bildungsdienstleister

2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

Ihre Fragen zur Thematik an: regio-dresden[at]vsbi.de

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