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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
29.05.2018 (15:00 Uhr)
Ende
29.05.2018 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort: AWV Dresden, Güntzstraße 1, 01069 Dresden

Themen:

1. Das Wirken der Wirtschaftsförderung Sachen GmbH (WFS) und ihre außenwirtschaftliche Arbeit

    Gesprächspartner: Herr Dr. Thomas Richter, Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH

2. Die Tätigkeit der LAG SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen – Ergebnisse, Hinweise und Empfehlungen an die privaten Bildungsdienstleister

    Gesprächspartner: Herr Tim Börnert, LAG SCHULEWIRTSCHAFT Sachsen

3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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