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Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021
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Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.

Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.

Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35

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Verbandsgespräch: ZUKUNFT verstehen, dass heißt ZUKUNFT gestalten!

Datum und Uhrzeit
30.05.2017 (15:00 Uhr)
Ende
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Termine

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Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

Die Zukunft sicher vorhersagen, das kann niemand. Aber ohne Zweifel sind wir gut beraten, wenn wir uns den Fragen nach künftigen Herausforderungen stellen. Müssen wir die Verbandsstruktur aktualisieren? Welche inhaltlichen und organisatorischen Weichen sind zu stellen? Auf welche Kernaufgaben sollten wir uns konzentrieren, um auch in den nächsten Jahrzehnten gemeinsam stark zu sein für die Belange der privaten Bildungsdienstleister?

 

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