Aktuelles
Traditionell fand der 1. Mitgliedertreff des Jahres bei der Bundesagentur für Arbeit in Dresden statt.
Frau Gerlinde Hildebrand, Geschäftsführerin der BA Dresden und Herr Ricardo Donat, Leiter des Jobcenters Dresden, gaben einen Überblick über Entwicklungen und Trends am Arbeitsmarkt. Anschließend hatten die anwesenden Mitglieder die Möglichkeit, Fragen zu stellen, so dass schließlich ein interessanter Austausch entstand.
Die Präsentation von Frau Hildebrand finden Sie im internen Teil unserer Webseite.
Corona: Bundesgesetz und Landesverordnung |
| Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 10.05.2021 |
Das Bevölkerungsschutzgesetz (BevSchG) des Bundes vom 23.04.2021 schreibt für Weiterbildungseinrichtungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis Wechselunterricht vor und ab einer Inzidenz von 165 Neuinfektionen ist der Präsenzunterricht komplett untersagt. Ausnahmen für Gesundheitsfachberufe sind demnach beschränkt auf die Berufsausbildungen. Weiterbildungen bleiben hingegen außen vor.
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat für Weiterbildungseinrichtungen wiederum gesonderte Regelungen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis festgelegt.
Der VSBI hat für seine Mitglieder jeweils eine Übersicht zu den relevanten Punkten aus beiden o.g. Regularien in den internen Bereich gestellt.
Zuletzt geändert am: 10.05.2021 um 14:35
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