Corona: Info zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Gesamtprogramm Sprache |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 25.08.2020 |
Die per Äquivalenzbescheinigung von den fachkundigen Stellen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Auflagen genehmigten Umsetzungskonzepte zur alternativen Durchführung (inkl. Mischformen) von preisverhandelten bzw- Vergabe-Maßnahmen sollen laut BBB seitens BA auch weiterhin möglich sein, so dass die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen bzgl. Datenschutz bis 31.07.2021 verlängert werden. Ab dem 01.08.2021 gelten wieder die jeweils in den Vergabeunterlagen definierten sowie gesetzlichen datenschutzrechtlichen Regelungen.
Achtung: Die Online- bzw. Cloud-Lösungen dürfen dabei nicht in Verbindung mit der Verarbeitung von Sozialdaten genutzt werden, was z.B. auch durch eine Anonymisierung der Daten sichergestellt werden kann.
Kontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Stabsstelle Datenschutz
Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 25.08.2020 um 14:18
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden
Kontakt und Anmeldung:
Anke Heinrich
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050