Corona: Info zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Gesamtprogramm Sprache |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 25.08.2020 |
Die per Äquivalenzbescheinigung von den fachkundigen Stellen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Auflagen genehmigten Umsetzungskonzepte zur alternativen Durchführung (inkl. Mischformen) von preisverhandelten bzw- Vergabe-Maßnahmen sollen laut BBB seitens BA auch weiterhin möglich sein, so dass die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen bzgl. Datenschutz bis 31.07.2021 verlängert werden. Ab dem 01.08.2021 gelten wieder die jeweils in den Vergabeunterlagen definierten sowie gesetzlichen datenschutzrechtlichen Regelungen.
Achtung: Die Online- bzw. Cloud-Lösungen dürfen dabei nicht in Verbindung mit der Verarbeitung von Sozialdaten genutzt werden, was z.B. auch durch eine Anonymisierung der Daten sichergestellt werden kann.
Kontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Stabsstelle Datenschutz
Zentrale.Datenschutz@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 25.08.2020 um 14:18
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