Durchführung von Sprach- und Integrationskurse unter Corona |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 04.11.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mit einem Schreiben die Träger über die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse im Freistaat Sachsen bzgl. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020) informiert:
Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung Regelungen nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Hygieneverordnung (siehe unseren Beitrag vom 02.11.2020) inkl. Festlegung eines Hygienekonzeptes samt Kontaktdatenerhebung sowie eine persönliche Verantwortlichkeit. Landkreise und kreisfreie Städte können in Abhängigkeit eines räumlich begrenzten Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen treffen, welche dann vor Ort zusätzlich einzuhalten sind.
Zuletzt geändert am: 04.11.2020 um 11:23
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden
Kontakt und Anmeldung:
Anke Heinrich
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050