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Aktuelles

Durchführung von Sprach- und Integrationskurse unter Corona

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 04.11.2020
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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute mit einem Schreiben die Träger über die Durchführung der Sprach- und Integrationskurse im Freistaat Sachsen bzgl. der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO vom 30.10.2020) informiert:

  1. Die Sprachkurse des Bundes nach der Integrationskursverordnung (IntV) sowie der Berufsbezogenen Deutschkursverordnung (DeuFöV) können durchgeführt werden, soweit seitens BAMF keine anderweitigen Verfügungen erfolgen.

  1. Die Landessprachkurse des Freistaates Sachsen (FRL Integrative Maßnahmen Teil 3) können durchgeführt werden.

  1. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Bildungsmoduls „Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn“, kurz Ü18-Kurse (RL Integrative Maßnahmen Teil 5) können durchgeführt werden.

Voraussetzung ist die Beachtung und strikte Einhaltung Regelungen nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sowie der Hygieneverordnung (siehe unseren Beitrag vom 02.11.2020) inkl. Festlegung eines Hygienekonzeptes samt Kontaktdatenerhebung sowie eine persönliche Verantwortlichkeit. Landkreise und kreisfreie Städte können in Abhängigkeit eines räumlich begrenzten Infektionsgeschehens weitergehende Maßnahmen treffen, welche dann vor Ort zusätzlich einzuhalten sind.

Zuletzt geändert am: 04.11.2020 um 11:23

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