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Aktuelles

Entwurf Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht

Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 15.12.2022
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im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wurde der Entwurf für die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Mit einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.12.2022) können schriftliche Stellungnahmen an das BMAS gerichtet werden. Das BMAS beabsichtigt demnach, die Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverodnung  - 6. AusbDienstLArbbV zu erlassen, welche frühestens am 01.02.2023 in Krafttreten wird.

Unsere Mitglieder finden die Veröffentlichung auch im internen Bereich. 

Zuletzt geändert am: 15.12.2022 um 08:35

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Regional-Treff Chemnitz

Datum und Uhrzeit
17.05.2018 (14:30 Uhr)
Kategorie
Termine

Thema: Arbeitswelten der Zukunft - Substituierbarkeitspotenzial und Kernkompetenzen 4.0.

Gesprächspartner: Herr Uwe Krumpholz, Bereichsleiter Agentur für Arbeit Chemnitz und Frau Daniela Wagenknecht, FbW - Koordinatorin Agentur für Arbeit Chemnitz

Ort: future Training & Consulting GmbH, Annaberger Straße 73 in 09111 Chemnitz

Um Anmeldung unter vsbi@vsbi.de wird gebeten.

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