Entwurf Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 15.12.2022 |
im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wurde der Entwurf für die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Mit einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.12.2022) können schriftliche Stellungnahmen an das BMAS gerichtet werden. Das BMAS beabsichtigt demnach, die Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverodnung - 6. AusbDienstLArbbV zu erlassen, welche frühestens am 01.02.2023 in Krafttreten wird.
Unsere Mitglieder finden die Veröffentlichung auch im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 15.12.2022 um 08:35
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