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Aktuelles

Entwurf Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht

Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 15.12.2022
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im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wurde der Entwurf für die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Mit einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.12.2022) können schriftliche Stellungnahmen an das BMAS gerichtet werden. Das BMAS beabsichtigt demnach, die Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverodnung  - 6. AusbDienstLArbbV zu erlassen, welche frühestens am 01.02.2023 in Krafttreten wird.

Unsere Mitglieder finden die Veröffentlichung auch im internen Bereich. 

Zuletzt geändert am: 15.12.2022 um 08:35

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Regionaltreffen Dresden

Datum und Uhrzeit
25.04.2017 (15:00 Uhr)
Ende
25.04.2017 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Dresden
Blochmannstraße 02, 01069 Dresden (am Straßburger Platz), Raum 408

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Internationalisierung der beruflichen Bildung - Anforderungen an die privaten Bildungsdienstleister
    Gesprächspartner: Herr Dr. Rainer Helmig, Universitätsklinikum an der TU Dresden, Stabsstelle Unterstützungssysteme
  2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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