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Aktuelles

Entwurf Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht

Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 15.12.2022
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im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wurde der Entwurf für die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Mit einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.12.2022) können schriftliche Stellungnahmen an das BMAS gerichtet werden. Das BMAS beabsichtigt demnach, die Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverodnung  - 6. AusbDienstLArbbV zu erlassen, welche frühestens am 01.02.2023 in Krafttreten wird.

Unsere Mitglieder finden die Veröffentlichung auch im internen Bereich. 

Zuletzt geändert am: 15.12.2022 um 08:35

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
28.05.2019 (15:00 Uhr)
Ende
28.05.2019 (17:00 Uhr)
Referent
Herr Dr. Steffen Kersten, TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik
Kategorie
Termine

Ort:
Berufsförderungswerk Bau Sachsen e.V.
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden

Themen:

1. Aktuelle Trends in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie daraus resultierende Erfordernisse für die privaten Bildungsdienstleister

2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

Ihre Fragen zur Thematik an: regio-dresden[at]vsbi.de

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