Entwurf Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 15.12.2022 |
im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wurde der Entwurf für die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Mit einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.12.2022) können schriftliche Stellungnahmen an das BMAS gerichtet werden. Das BMAS beabsichtigt demnach, die Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverodnung - 6. AusbDienstLArbbV zu erlassen, welche frühestens am 01.02.2023 in Krafttreten wird.
Unsere Mitglieder finden die Veröffentlichung auch im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 15.12.2022 um 08:35
Zurück zur ÜbersichtOrt:
Donner + Partner GmbH
Wallstraße 12
02625 Bautzen
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen zu den Arbeitsergebnissen, Schwerpunktvorhaben der Agentur für Arbeit Bautzen und des Jobcenters Bautzen im laufenden Jahr
Gesprächspartner:
GF Agentur für Arbeit und Jobcenter Bautzen und Görlitz
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI