Entwurf Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 15.12.2022 |
im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) wurde der Entwurf für die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch veröffentlicht. Mit einer Frist von vier Wochen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger (12.12.2022) können schriftliche Stellungnahmen an das BMAS gerichtet werden. Das BMAS beabsichtigt demnach, die Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverodnung - 6. AusbDienstLArbbV zu erlassen, welche frühestens am 01.02.2023 in Krafttreten wird.
Unsere Mitglieder finden die Veröffentlichung auch im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 15.12.2022 um 08:35
Zurück zur ÜbersichtDas vom BMBF geförderte und vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung koordinierte Projekt GRETA hat in den letzten drei Jahren „Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens für die Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung“ geschaffen. Ziel ist es, damit die Professionalisierung zu erhöhen und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Detaillierte Projektergebnisse finden Sie auch auf der Homepage des DIE.
Das DIE und die Trägergruppe des Projektes bietet in Kooperation mit dem VSBI am 08. Mai 2018 im Dresdner Workshop die Gelegenheit, die in GRETA entwickelten Verfahren und Produkte näher kennenzulernen und darüber zu diskutieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet im Campus der Akademie für Wirtschaft und Verwaltung statt.