Ergänzung zum Austausch mit der BA zur aktuellen Situation |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 14.12.2020 |
Unklarheit besteht bei den Beteiligten über die Lesart des §4 (2) 1. „… Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen…“. Teilnehmer können für aktuelle Prüfungen in die Einrichtungen kommen. Die Frage ist jedoch, ob damit auch die Prüfungsvorbereitung gemeint ist. Nach Meinung der überwiegenden Beteiligten bedeutet die Formulierung, dass dieses nicht der Fall ist, sondern nur die aktuellen Prüfungstage gemeint sind. Konkret ergibt sich die Frage, ob Schulungen nur für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zulässig sind, oder ob die Träger auch Teilnehmer zu Schulungen in Präsens beschulen dürfen, wenn eine Prüfung unmittelbar bevorsteht. Die Regionaldirektion hat sich bereit erklärt, diese Frage an das entsprechende Ministerium weiterzuleiten, was noch während der Sitzung erfolgte. Es bleibt also die Reaktion des Ministeriums abzuwarten.
Zuletzt geändert am: 14.12.2020 um 17:07
Zurück zur ÜbersichtOrt: ASG - Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Leipzig
Seehausener Straße 27
04158 Leipzig
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
Gesprächspartner: Gunter Friedel, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Leipzig