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Aktuelles

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 02.03.2021
Aktuelles >>

Über unser Netzwerk erhielten wir die aktuellen Informationen zu o.g. Betreff.

Der sächsische Landkreistag informierte per Mail am 26.02.2021 die Landratsämter in Sachsen welche Personengruppen geimpft werden können.

Auf dem Impf-Service-Portal Sachsen wird aktuell folgendes angegeben:

Unter bundesanzeiger.de wurde in der Verordnung vom 24. Februar 2021 wurde

nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege
und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,“.

und der § 4 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt gefasst:

„8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen,
die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind,“.

Vor allem der letzte Punkt war für uns bisher auf dem Service-Portal noch nicht auffindbar.

Wir bleiben dran. Gern können Sie uns weiterhin Ihre aktuellen Informationen zukommen lassen.

Zuletzt geändert am: 02.03.2021 um 13:12

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Arbeitsgruppe Berufsförderung benachteiligter und behinderter Menschen

Datum und Uhrzeit
02.11.2016 (10:00 Uhr)
Ende
02.11.2016 (14:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

SBH Südost GmbH
Friederikenstraße 60
04279 Leipzig

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Vorstellung eines laufenden Projektes durch den Gastgebers
  2. Führung des Gastgebers durch den Standort
  3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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