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Aktuelles

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 02.03.2021
Aktuelles >>

Über unser Netzwerk erhielten wir die aktuellen Informationen zu o.g. Betreff.

Der sächsische Landkreistag informierte per Mail am 26.02.2021 die Landratsämter in Sachsen welche Personengruppen geimpft werden können.

Auf dem Impf-Service-Portal Sachsen wird aktuell folgendes angegeben:

Unter bundesanzeiger.de wurde in der Verordnung vom 24. Februar 2021 wurde

nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:

„6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege
und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,“.

und der § 4 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt gefasst:

„8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen,
die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind,“.

Vor allem der letzte Punkt war für uns bisher auf dem Service-Portal noch nicht auffindbar.

Wir bleiben dran. Gern können Sie uns weiterhin Ihre aktuellen Informationen zukommen lassen.

Zuletzt geändert am: 02.03.2021 um 13:12

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Regionaltreff Chemnitz

Datum und Uhrzeit
27.11.2018 (14:00 Uhr)
Ende
27.11.2018 (16:00 Uhr)
Referent
Frau Gabriele Hecker, Geschäftsführerin Bildung Region Chemnitz IHK Chemnitz
Kategorie
Termine

Die Anforderungen an private Bildungsträger in der Aus- und Weiterbildung aus der Sicht der IHK Chemnitz

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