Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 02.03.2021 |
Über unser Netzwerk erhielten wir die aktuellen Informationen zu o.g. Betreff.
Der sächsische Landkreistag informierte per Mail am 26.02.2021 die Landratsämter in Sachsen welche Personengruppen geimpft werden können.
Auf dem Impf-Service-Portal Sachsen wird aktuell folgendes angegeben:
Unter bundesanzeiger.de wurde in der Verordnung vom 24. Februar 2021 wurde
nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege
und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,“.
und der § 4 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt gefasst:
„8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen,
die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind,“.
Vor allem der letzte Punkt war für uns bisher auf dem Service-Portal noch nicht auffindbar.
Wir bleiben dran. Gern können Sie uns weiterhin Ihre aktuellen Informationen zukommen lassen.
Zuletzt geändert am: 02.03.2021 um 13:12
Zurück zur ÜbersichtOrt:
DPFA - Schulen gGmbH, Bildungszentrum Dresden, Stauffenbergallee 04, 01099 Dresden (Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Maßnahme-Zulassung aus Sicht der Auditoren – Impulsvortrag und Austauschrunde
Gesprächspartner: Herr Daniel Schönfelder, ICG Zertifizierung GmbH
2. Überblick der angepassten und neuen Förderinstrumente ab 01. Juli 2023
Gesprächspartnerin: Frau Ulrike Saupe, Jobcenter Dresden
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI