Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 02.03.2021 |
Über unser Netzwerk erhielten wir die aktuellen Informationen zu o.g. Betreff.
Der sächsische Landkreistag informierte per Mail am 26.02.2021 die Landratsämter in Sachsen welche Personengruppen geimpft werden können.
Auf dem Impf-Service-Portal Sachsen wird aktuell folgendes angegeben:
Unter bundesanzeiger.de wurde in der Verordnung vom 24. Februar 2021 wurde
nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege
und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,“.
und der § 4 Absatz 1 Nummer 8 wie folgt gefasst:
„8. Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen,
die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 6a erfasst sind, tätig sind,“.
Vor allem der letzte Punkt war für uns bisher auf dem Service-Portal noch nicht auffindbar.
Wir bleiben dran. Gern können Sie uns weiterhin Ihre aktuellen Informationen zukommen lassen.
Zuletzt geändert am: 02.03.2021 um 13:12
Zurück zur ÜbersichtDas vom BMBF geförderte und vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung koordinierte Projekt GRETA hat in den letzten drei Jahren „Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens für die Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung“ geschaffen. Ziel ist es, damit die Professionalisierung zu erhöhen und die Weiterbildung insgesamt zu stärken. Detaillierte Projektergebnisse finden Sie auch auf der Homepage des DIE.
Das DIE und die Trägergruppe des Projektes bietet in Kooperation mit dem VSBI am 08. Mai 2018 im Dresdner Workshop die Gelegenheit, die in GRETA entwickelten Verfahren und Produkte näher kennenzulernen und darüber zu diskutieren. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet im Campus der Akademie für Wirtschaft und Verwaltung statt.