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Aktuelles

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.02.2020
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Am 01. März 2020 tritt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Personen aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet einige neue Wege für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Damit wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Eine kurze inhaltliche Übersicht finden Sie hier.

Zuletzt geändert am: 17.02.2020 um 10:07

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Vorstandssitzung

Datum und Uhrzeit
01.03.2016 (14:00 Uhr)
Ende
01.03.2016 (16:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

AMS Ausbildungsgesellschaft für Metalltechnik und Schweißer mbH
Siegfried-Rädel-Straße 7, 01809 Heidenau

Folgende Themen stehen im Mittlpunkt

  1. Bericht Schatzmeister zur aktuellen Finanzsituation
  2. Protokollkontrolle
  3. Wie weiter in der Regionalgruppenarbeit?
  4. Nachfolgekandidaten für den Vorstand
  5. Vorbereitung 25 Jahre VSBI
  6. Vorbereitung Klausurtagung 08./09.04. 2016
  7. Sonstiges

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