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Aktuelles

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.02.2020
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Am 01. März 2020 tritt in Deutschland erstmals eine gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft – das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es fasst die Regelungen für eine Einwanderung von Personen aus Drittstaaten zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken zusammen und eröffnet einige neue Wege für Unternehmen, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Damit wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert. Eine kurze inhaltliche Übersicht finden Sie hier.

Zuletzt geändert am: 17.02.2020 um 10:07

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Regionaltreff Chemnitz

Datum und Uhrzeit
31.03.2015 (15:00 Uhr)
Ende
31.03.2015 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine
Ort

FBAB Fort- und Berufsbildungsakademie GmbH Brand-Erbisdorf
Berthelsdorfer Straße 6, 09618 Brand-Erbisdorf

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. RD Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (angefragt): Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte 2015/16, aktueller Arbeitsmarktmonitor
  2. Ergänzend vorgestellt: aktuelle Studie „ Arbeitsmarkt 2030“ von November 2014 im Auftrag des BMAS, Konsequenzen für Sachsen
  3. Regionalkonferenz Leipzig des EFAS – Evang. Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. vom 25.03.2015
  4. Aktueller Stand ESF, „JobPerspektive Sachsen“
  5. Aktueller Stand Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Aus-u. Weiterbildung nach SGB II und III
  6. Aktueller Stand Novelle Gesetz Schulen in freier Trägerschaft

 

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